Alkoholauffällige


Alle die wiederholt (2 x) mit 0,5 Promille oder (1x) mit 1,6 Promille auffällig geworden sind.

Schon ab 0,3 Promille drohen bei alkoholbedingten Fahrfehlern auch ohne Unfall rechtliche Konsequenzen. 1998 wurde die 0,5 Promilleregelung in der Bundesrepublik eingeführt. Im Februar 2001 drohen nach einem Beschluss vom Bundesrat schon ab 0,5 Promille ein Fahrverbot sowie ein höheres Bußgeld und 4 Punkte im FZR.