Der Antrag


Die Fahrerlaubnis kann überhaupt nur dann neu erteilt werden, wenn dies ausdrücklich beantragt wird. Von allein wird die Behörde nicht tätig, ach nicht wenn die Sperrfrist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis abgelaufen ist.

Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten empfiehlt es sich den Antrag bereits 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der Behörde zu stellen zu stellen.

Dem Antrag müssen verschiedene Unterlagen beigefügt werden.

-Geburtsurkunde
-Sehtestbescheinigung
-Polizeiliches Führungszeugnis
-Lichtbilder
-Bescheinigung über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort

Für die Wiedererlangung des Führerscheines macht es einen erheblichen Unterschied , ob ein Fahrverbot verhängt wurde , oder ob der Führerscheinentzogen wurde.

Nach Ablauf eines Fahrverbotes wird der Führerschein automatisch an den Betroffenen zurückgegeben. Ein Antrag auf Ausstellung einer neuen Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Der Betroffene erhält seinen Ursprünglichen Führerschein zurück.

Wenn dagegen das Gericht oder die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen hat, gibt es kein Wiedersehen mit dem Führerschein. Die Ursprüngliche Fahrerlaubnis ist mit der Entziehung erloschen.

Es ist erforderlich eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen.