Die Fahrerlaubnis kann überhaupt nur dann neu erteilt
werden, wenn dies ausdrücklich beantragt wird. Von allein wird die Behörde
nicht tätig, ach nicht wenn die Sperrfrist für die Wiedererlangung der
Fahrerlaubnis abgelaufen ist.
Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten empfiehlt es sich
den Antrag bereits 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der Behörde zu
stellen zu stellen.
Dem Antrag müssen verschiedene Unterlagen beigefügt werden.
-Geburtsurkunde
-Sehtestbescheinigung
-Polizeiliches Führungszeugnis
-Lichtbilder
-Bescheinigung über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am
Unfallort
Für die Wiedererlangung des Führerscheines macht es einen
erheblichen Unterschied , ob ein Fahrverbot verhängt wurde , oder ob der
Führerscheinentzogen wurde.
Nach Ablauf eines Fahrverbotes wird der Führerschein
automatisch an den Betroffenen zurückgegeben. Ein Antrag auf Ausstellung einer
neuen Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Der Betroffene erhält seinen Ursprünglichen Führerschein
zurück.
Wenn dagegen das Gericht oder die Verwaltungsbehörde die
Fahrerlaubnis entzogen hat, gibt es kein Wiedersehen mit dem Führerschein. Die
Ursprüngliche Fahrerlaubnis ist mit der Entziehung erloschen.
Es ist erforderlich eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen.