Die Führerscheinbehörde verlangt eine medizinisch- psychologische Untersuchung (MPU)


In bestimmten Fällen verlangt die Behörde eine MPU

     - Es liegen Anzeichen für Alkoholmissbrauch vor

     - Es wurden wiederholt Verkehrsverstösse unter Alkoholeinfluss begangen

     - Teilnahme am Straßenverkehr mit 1,6 Promille

     - Unter Drogen gefahren

     - Wiederholter Entzug der Fahrerlaubnis

     - Über 18 Punkte im Flensburger Zentralregister(FZR)

Der Auftraggeber für das Gutachten ist stets der Antragsteller und nicht die Behörde. Dies bedeutet, dass er auch die Kosten für das Gutachten tragen muss.

! ! ! Folgendes ist noch zu beachten:

Wenn die Einholung eines Gutachtens einmal angeordnet wurde muss man auch zur Untersuchung erscheinen. Wer nicht zur Untersuchung erscheint, zeigt in den Augen der Behörde ,das er nicht zum Führen von Kfz. geeignet ist.



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Historisch hat sich der Begriff im Volksmund entwickelt, weil früher alle zur MPU mussten die bei der
Führerscheinprüfung

3 Mal durchgefallen waren.