Die Führerscheinbehörde
verlangt eine medizinisch- psychologische Untersuchung (MPU)
In bestimmten Fällen verlangt die
Behörde eine MPU
- Es liegen Anzeichen für Alkoholmissbrauch vor
- Es wurden wiederholt Verkehrsverstösse unter Alkoholeinfluss begangen
- Teilnahme am Straßenverkehr mit 1,6 Promille
- Unter Drogen gefahren
- Wiederholter Entzug der Fahrerlaubnis
- Über 18 Punkte im Flensburger Zentralregister(FZR)
Der Auftraggeber für das Gutachten ist stets der Antragsteller und nicht die
Behörde. Dies bedeutet, dass er auch die Kosten für das Gutachten tragen muss.
! ! ! Folgendes ist noch zu beachten:
Wenn die Einholung eines Gutachtens einmal angeordnet
wurde muss man auch zur Untersuchung erscheinen. Wer nicht zur Untersuchung
erscheint, zeigt in den Augen der Behörde ,das er nicht zum Führen von Kfz.
geeignet ist.
