Drogenauffällige
Nach § 14 der Fahrerlaubnisverordnung wenn eine Auffälligkeit wegen Drogen und - Medikamentenmissbrauch besteht.
Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel.
Ein ärztliches Gutachten ist beizubringen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass
| 1. | Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
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| 2. | Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des BTMG oder
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| 3. | missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegt. |