Der für Sie schlimmste Fall isteingetreten.
Sie konnten die MPU nicht erfolgreich abschließen. Die
bestehenden Zweifel an Ihrer Fahreignung konnten nicht beseitigt werden.
Sie sind der Auftraggeber des Gutachtens und Sie entscheiden
ob es der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird.
Die Entscheidung ist nicht leicht. Im Zweifelsfall sollten
sie einen Fachmann (Psychologen, Rechtsanwalt...) fragen , oder das Gutachten
nicht abgeben. Dann sollten Sie aber auch Ihren Antrag auf Wiedererteilung des
Führerscheines zurückziehen, da sonst ein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid
durch die Behörde erstellt wird.
Der zu empfehlende Standardweg nach negativer MPU ist die
Nutzung oder die Fortsetzung der psychologischen und beraterischen
Möglichkeiten: Suchttherapie, Suchtberatung, psychologische Beratung,
verkehrspsychologische Therapie.
Tipp zur negativen MPU:
Stellen Sie sicher, dass das medizinisch- psychologische
Gutachten an Sie als Auftraggeber geschickt wird und nicht etwa an die
Verwaltungsbehörde.
Sie sollten in jedem Fall vermeiden, dass ein negatives
Gutachten ohne Ihr Wissen in die Akte der Verwaltungsbehörde
gelangt.