MPU - die Beibringung eines medizinisch- psychologischen Gutachtens wird angeordnet wenn:

1.die Fahrerlaubnis aus einen der in Abs. 1 genannten Gründe entzogen wurde oder
2.zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder - ohne abhängig zu sein- weiterhin die in Abs.1 genannten Mittel einnimmt.