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Aufnahmevoraussetzungen in das Wohnprojekt Aufgenommen werden Haftentlassene oder andere Personen, die über keinen festen Wohnsitz verfügen oder auch ihre eigene Wohnung verloren haben und älter als 18 Jahre sind. Die Aufnahme in unser Wohnprojekt wird mit den künftigen Bewohnern oft bereits kurz vor deren Haftentlassung noch in der Justizvollzugsanstalt oder im Büro unseres Vereines besprochen. Dazu ist eine schriftliche Bewerbung durch jeden Probanten erforderlich, dem er einen Lebenslauf hinzufügen muß. In den Aufnahmegesprächen geht es vor allem darum zu ergründen, inwieweit unser Wohnprojekt für den Einzelnen geeignet ist. Stellt dieses Projekt den richtigen Weg dar, wird über den Antrag entschieden. Bei positiver Entscheidung ist ein Aufenthalt bis zu einem halben oder auch einem ganzen Jahr möglich (eine Verlängerung ist im Besonderen gegeben) und sollte als Zwischenlösung für den zu Betreuenden verstanden werden, bis der Probant eine eigene Wohnung unterhalten kann. In diesem Falle werden zwischen dem zukünftigen Nutzer und den Sozialarbeitern/-innen vertragliche Regelungen vereinbart, zu denen |